Personenbezogene Daten
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt in § 3 Abs. 1 durch die Formulierung "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person", was unter personenbezogene Daten zu verstehen ist.
Im Gesetzestext fällt der Wortlaut natürliche Personen auf, was bedeutet, dass juristische Personen (GmbH, AG, OHG etc.) nicht vom Gesetz geschützt sind. Nun gilt es nur noch zu klären, was Einzelangaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse sind. Als persönliche Verhältnisse werden Angaben über die betroffene Person selbst angesehen.
Dies sind beispielweise Name, Anschrift, Geburtsdatum, Konfession, Beruf, Aussehen uvm., aber auch Werturteile, Fingerabdrücke, Röntgenbilder, Fotografien und Angaben auf Fahrtenschreibern fallen hierunter.