Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn Sie mehr als 9 Mitarbeitern haben, die Daten elektronisch verarbeiten, bzw. mehr als 19 Mitarbeiter, die Daten herkömmlich (z.B. auf Karteikarten) bearbeiten.

Zu den datenverarbeitenden Personen zählen beispielsweise der Buchhalter, der Kundenbetreuer, der Marketinmitarbeiter, der Meister der Bewertungen zu seinen Mitarbeitern schreibt, die Sekräterin die die Kontakte der Geschäftsführung pflegt uvm.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist laut Bundesdatenschutzgesetz eine natürliche Person, die von der Unternehmensleitung bestellt wird, um die Einhaltung der Gesetzesvorschriften zu gewährleisten.

Der Datenschutzbeauftragte kann intern aus den eigenen Reihen bestimmt oder extern durch einen Dienstleister gestellt werden. Bei der internen Bestellung ist zu beachten, dass der zum Datenschutzbeauftragten bestellte Mitarbeiter Kündigungsschutz genießt, er weisungsfrei handeln darf, ihm ausreichend Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen sind und er für seine Tätigkeit als DSB freizustellen ist. Zudem müssen ihm auch die erforderlichen Hilfspersonen, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Bei externen Datenschutzbeauftragten hingegen können in einem Vertrag die anfallenden Kosten klar geregelt werden, sodass sie kalkulierbar werden. Zudem besteht bei externen Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Die Firma Great Oak stellt Ihnen den externen Datenschutzbeauftragten!

Haben Sie Fragen zum Datenschutzbeauftragten oder möchten Sie wissen, ob Sie für Ihr Unternehmen einen DSB benötigen? Wir besuchen Sie gern vor Ort und beraten Sie unverbindlich!