Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Fachwissen
Der externe Datenschutzbeauftragte setzt sich täglich mit Datenschutzthemen auseinander und ist so immer bestens über neue Entwicklungen informiert. Bei internen Datenschutzbeauftragten die sich von Zeit zu Zeit etwas mit Datenschutz befassen, müssen häufig Inhalte neu vertraut gemacht werden und es fehlt die Zeit sich intensiv mit den Entwicklungen im Datenschutz zu beschäftigen.
- Praktische Erfahrung
Durch die Tätigkeit in vielen unterschiedlichen Firmen und Projekten kann der externe Datenschutzbeauftragte bei jedem neuen Kunden auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
- Kein Freistellen von produktiven Mitarbeitern notwendig
Sie brauchen bei einem externen Datenschutzbeauftragten keinen Mitarbeiter von seiner produktiven Arbeit freizustellen.
- Klare vertragliche Regelungen
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat gewisse Rechte, diese reichen von der freien Einteilung seiner Zeit für die Datenschutzaufgaben bis hin zum Kündigungsschutz. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten entfallen diese Probleme. Alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich festgelegt.
- Persönlich bestellt, auch extern.
Auch ein externer Datenschutzbeauftragter ist persönlich bestellt. Das bedeutet, dass immer derselbe Mitarbeiter für Sie zuständig ist und auch nur er Einblick in Ihre Abläufe und sensiblen Daten bekommt. Sie haben so einen dauerhaften festen Ansprechpartner.
- Verschwiegenheit und Neutralität
Der externe Datenschutzbeauftragte steht Ihrem Unternehmen neutral gegenüber, er hat keine Ambitionen bestimmte Bereiche zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Er ist zudem auch nicht abhängig vom guten Eindruck bei Kollegen und Vorgesetzen. Er ist einfach unabhängig!
- Keine Ausbildungskosten
Ein externer Datenschutzbeauftragte spart Ihnen die Kosten für die Ausbildung und die Einarbeitung in die Aufgaben. Er kann sofort produktiv arbeiten.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der Kirchen. Ebenso die speziellen Anforderungen im Gesundheitswesen im Bezug auf den Umgang mit Patientendaten.